Elternarbeit

Schulelternrat
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Für jede Klasse wird von der Klassenelternschaft Vorsitz und Vertretung, sowie eine Vertretung für die Klassenkonferenz mit Stellvertretung gewählt.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft bilden den Schulelternrat, der über umfassende Informations- und Mitwirkungsrechte in der Schule verfügt.
Hier wird eine Schulelternratsvorsitzende oder ein Schulelternratsvorsitzender und deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Vertreterinnen und Vertreter für Gesamtkonferenzen, Teilkonferenzen, Schulvorstand und entsprechende Ausschüsse gewählt.

Kreiselternrat
Über die einzelne Schule hinausreichende Probleme oder schulische Angelegenheiten werden je nach Reichweite der Probleme im Stadt-/Kreiselternrat erörtert.

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